Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Was ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die Umsatzsteuer-ID ist eine eindeutige Nummer, die an Unternehmer neben der Steuernummer vergeben wird und zu deren Identifikation als Unternehmer innerhalb der Europäischen Union dient. Hintergrund der Vergabe der Identifikationsnummer ist die Auflösung der Binnengrenzen der europäischen Union im Jahre 1993, da seitdem keine Kontrollen mehr bei Überquerung der Grenzen stattfinden und deshalb auch keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird. Seit diesem Zeitpunkt nimmt die Umsatzsteuer-ID die zentrale Funktion bei der Sicherung des Steueraufkommens ein.

Wer braucht eine eigene Umsatzsteuer-ID?

Sie wird von Unternehmern benötigt, die am innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr (d.h. am Verkehr zwischen zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union) teilnehmen, indem sie

- Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet der EU liefern oder aus diesem erwerben

- innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte ausführen (Lieferungen gemäß § 25b Abs. 2 UStG)

- Sonstige Leistungen im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen, bei denen der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist

- Sonstige Leistungen von einem im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmer in Anspruch nehmen

Wie erfolgt die Vergabe der Umsatzsteuer-ID?

Die Umsatzsteuer-ID wird vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben. Dies erfolgt ausschließlich auf Antrag. Dieser kann schriftlich unter Angabe von Name, Anschrift, Finanzamt und Steuernummer des Antragstellers eingereicht werden, oder auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern beantragt werden.

Aufbau der Umsatzsteuer-ID

Die Nummer beginnt in jedem Land der Europäischen Union mit zwei Buchstaben, die das Land kennzeichnen, in dem der betroffene Unternehmer seinen Sitz hat. Darauf folgt ein Block mit acht bis zwölf Zeichen. Für jedes Land ist jeweils fest vorgeschrieben, ob in dieser Zeichenfolge Buchstaben enthalten sein müssen oder ob diese nur aus Ziffern bestehen dürfen. In Deutschland beginnt die ID folglich mit den zwei Buchstaben DE, danach folgen immer neun Ziffern.

Bestätigung der ID von ausländischen Unternehmern

Um dem Unternehmer Sicherheit darüber zu gewährleisten, dass er es mit einem registrierten ausländischen Unternehmer zu tun hat, gibt es die Möglichkeit, sich die Umsatzsteuer-ID ausländischer Unternehmer bestätigen zu lassen. Diese Sicherheit ist notwendig, damit der Leistungserbringer weiß, wie er die Lieferung oder sonstige Leistung zu behandeln hat. Beispielsweise kann er bei Vorliegen aller Voraussetzung bestimmte Lieferungen oder sonstige Leistungen als steuerfrei behandeln, wenn die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers nachgewiesen wurde. Das Recht zur Bestätigungsabfrage einer Umsatzsteuer-ID hat jeder Unternehmer, der selbst eine ID besitzt. Die Bestätigung kann kostenlos online beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt werden. Auch kann die Anfrage per Post, Email, Telefon oder Fax gestellt werden.

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